Rassestandard Pudel (Caniche)

FCI – Standard Nr. 172 /  14.  04. 1999  /  D

PUDEL

(Caniche)

URSPRUNG : Frankreich.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES  : 12.12.1991.

VERWENDUNG : Gesellschaft- und Begleithund.

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 9 Gesellschafts- und Begleithunde. Sektion 2  Pudel.  Ohne Arbeitsprüfung.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Harmonisch, von mittleren Proportionen, mit charakteristischem gelocktem oder geschnürtem Haarkleid. Er erweckt den Eindruck eines intelligenten, stets wachsamen, munteren, sowie harmonisch gebauten Hundes, der sehr elegant und stolz ist.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Er zeichnet sich durch seine Treue, Gelehrigkeit und Ausbildungsfähigkeit aus, was ihn zum besonders angenehmen Gesellschafter macht.

KOPF : Vornehm, gradlinig, in Proportion zum Körper. Seine Länge soll etwas mehr als zwei Fünftel der Widerristhöhe ausmachen. Er darf weder schwer noch massiv wirken, aber auch nicht übertrieben fein sein. Seine Form soll unter der Haut, die ihn bedeckt, klar erkennbar sein.

OBERKOPF :

Schädel : Gut geformt. Seine Breite beträgt weniger als die Hälfte der Kopflänge. (Die Seitenlinie bildet mit der Längsachse einen Winkel von 16 bis 19°). Von oben betrachtet erscheint der Schädel in der Längsachse oval, im Profil leicht konvex. Die Längsachsen sind leicht auseinanderlaufend.

Augenbrauenbogen : Mässig betont, mit langem Haar bedeckt.

Stirnfurche : Breit zwischen den Augen, zum stark ausgeprägten Hinterhauptbein abnehmend. (Beim Zwergpudel darf das Hinterhaupt- bein weniger betont ausgebildet sein).

Stop : Sehr gering ausgeprägt, wie bei Hunden von mittleren Proportionen üblich.

GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenschwamm : Betont  und gut entwickelt, im Profil gesehen senkrecht, Nasenlöcher gut geöffnet. Bei schwarzen, weissen und silbernen Hunden ist die Nase schwarz; bei den braunen ist sie braun; bei den Apricot-Pudeln reicht die Farbspanne von dunkelbraun bis schwarz, ohne dass diese letztere Farbe bevorzugt, jedoch akzeptiert wird, um einem eventuellen Pigmentierungsmangel vorzubeugen.

Fang : Oberes Profil gradlinig, in der Länge ca. neun Zehntel der Schädellänge entsprechend. Die beiden unteren Kieferknochen verlaufen fast parallel. Der Fang erscheint kräftig und elegant, jedoch nicht spitz. Das untere Profil wird durch die Kiefer, nicht durch den Rand der Oberlippe bestimmt.

Lefzen : Schwach entwickelt, eher trocken, von mittlerer Dicke. Die Oberlippe liegt auf der Unterlippe, ohne überzuhängen. Bei den schwarzen, weissen und silbernen Pudeln sind die Lefzen schwarz. Bei den braunen sind sie pigmentiert; bei den Apricot-Pudeln reicht die Farbspanne von dunkelbraun bis schwarz, ohne dass letztere Farbe bevorzugt wird, jedoch, um Pigmentierungsproblemen bei den Apricot-Pudeln vorzubeugen, akzeptiert wird. Der Lefzenwinkel darf nicht ausgeprägt sein.

Kiefer / Zähne : Normal schliessend, Zähne kräftig. Das Fehlen eines Molaren 1 oder 2 (M1 oder M2) im Oberkiefer oder eines Molaren 2 oder 3 (M2 oder M3) im Unterkiefer wird weder beim Richten noch bei der Zuchtauswahl bestraft.

Backen : Nicht hervortretend, durch Knochen geformt. Die Partie unterhalb der Augen ist gut gemeisselt und gering ausgefüllt. Die Kaumuskeln sind wenig entwickelt, die Jochbeine treten nur sehr gering hervor.

Augen :  Feuriger Ausdruck. In Höhe des Stirnabsatzes, leicht schräg eingesetzt. Mandelförmige Lidspalte. Bei den schwarzen, weissen, silbernen und apricot Pudeln sollen die Augen schwarz oder tief dunkel- braun sein. Braune Pudel dürfen dunkel bernsteinfarbene Augen haben.

Ohren : Ziemlich lang und entlang den Wangen herabhängend. Der Ansatz befindet sich in der Verlängerung einer Linie, die vom Profil der Nasenkuppe ausgeht und unterhalb des äusseren Augenwinkels verläuft. Flach, unterhalb des Ansatzes breiter, Spitzen abgerundet, mit sehr langem, welligem Haar bedeckt. Pudel, deren Ohrleder nicht bis zu den Lefzenwinkeln reichen, dürfen nicht mit der Note « Vorzüglich » bewertet werden.

HALS : Fest, Nackenlinie leicht gebogen, von mittlerer Länge, gut proportioniert; den Kopf hoch und stolz tragend. Ohne Wammenbildung. Im Schnitt ist der Hals oval. Seine Länge soll geringer als die des Kopfes sein.

KÖRPER : Der Körper des Pudels ist wohlproportioniert; die Länge übertrifft in der Regel die Widerristhöhe.

Widerrist : Mässig ausgeprägt.

Rücken : Kurz, von harmonischer Linienführung. Weder Karpfen-noch Senkrücken. Widerrist und Kruppe sollen sich ungefähr auf derselben Höhe befinden.

Lenden : Fest und muskulös.

Kruppe : Gerundet, jedoch nicht abfallend.

Vorbrust : Normal, entsprechend einem Pudel von mittleren Proportionen. Die Spitze des Brustbeins soll leicht hervortreten und ausreichend hoch liegen, um eine hohe, graziöse und vornehme Kopf- haltung zu gewährleisten.

Brustkorb : Bis zu den Ellenbogen reichend. In der Breite zwei Drittel der Tiefe entsprechend (gemessen von der Wirbelsäule bis zum Brustbein). Der Brustumfang, hinter den Schultern gemessen, sollte die Widerristhöhe um wenigstens 10 cm übertreffen.

Rippen : Ovales Rippenschiff. Im Bereich des Rückens breit.

Untere Profillinie und Bauch : Aufgezogen, jedoch nicht windhundartig wirkend.

RUTE : Ziemlich hoch, auf Höhe der Lendenpartie angesetzt. Beim gelockten Pudel (Wollpudel) muss sie auf ein Drittel, möglichst körpernah oder auf die Hälfte der natürlichen Länge gekürzt sein. Eine lange, gut getragene Rute ist jedoch nicht als Fehler anzusehen. Beim Schnüren- pudel kann die Rute in ihrer gesamten Länge belassen werden. In der Bewegung wird die Rute schräg nach oben gerichtet getragen.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND : Die Vorderläufe sind vollkommen gerade und parallel gestellt. Elegant, gut bemuskelt, mit guten Knochen. Der Abstand, gemessen vom Ellenbogenhöcker bis zum Boden, entspricht fünf Neuntel der Widerristhöhe.

Schultern : Schräg liegend, gut bemuskelt; das Schulterblatt soll mit dem Oberarm einen Winkel von 90° bis 110° bilden.

Oberarm : Die Länge des Oberarms entspricht der des Schulterblattes.

Vorderfubwurzelgelenk : In Verlängerung des Unterarms.

Vordermittelfub : Kräftig, aber nicht massiv, von der Seite gesehen fast gerade.

Vorderpfoten : Eher klein, fest geschlossen, ein kurzes Oval bildend. Zehen gut gewölbt, sehnig, kompakt, durch Schwimmhäute verbunden, senkrecht auf harten und dicken Ballen stehend. Die Krallen sind bei den schwarzen und silbergrauen Pudeln schwarz, bei den braunen sind sie schwarz oder braun. Bei den weissen Pudeln können die Krallen hornfarben oder von unterschiedlicher Pigmentierung bis hin zum Schwarz sein und müssen der allgemeinen Pigmentierung entsprechen. Weisse Krallen sind ein Fehler !  Bei den Apricot-Pudeln sind die Krallen braun, und zwar in allen Abstufungen vom Dunkelbraun bis hin zum Schwarz, wobei letztere Farbe nicht zu bevorzugen, aber zu tolerieren ist.

HINTERHAND : Von hinten betrachtet sollen die Läufe parallel gestellt sein. Muskulatur gut entwickelt und deutlich in Erscheinung tretend. Die Verbindung zum Sprunggelenk ist ziemlich gewinkelt. Die verschiedenen  Gelenkwinkel (Hüft-, Knie- und Sprunggelenk) müssen so ausgeprägt sein, dass jegliche Steilheit vermieden wird; diese hat manchmal eine unerwünschte, abfallende Kruppe zur Folge.

Schenkel : Gut bemuskelt und kräftig.

Hintermittelfub und Fusswurzel : Vertikal. Der Pudel muss ohne Afterkrallen geboren werden.

Hinterpfoten : Siehe Vorderpfoten.

GANGWERK : Der Pudel hat eine tänzelnde und leichtfüssige Gangart. Er darf nie einen fliessenden oder gestreckten Gang haben.

HAUT : Geschmeidig, ohne Schlaffheit, pigmentiert. Bei schwarzen, braunen, silbergrauen und apricotfarbenen Pudel muss die Pigmentierung der Farbe des Haarkleides entsprechen. Bei den weissen Pudeln wird eine silbergraue Hautfarbe angestrebt, dies darf aber keinen Einfluss auf die Farbe des Haarkleides haben. Bei manchen weissen Pudeln weist die helleHaut Pigmentflecken auf; nicht nur an den inneren Körperseiten (dies kommt häufig vor), sondern über den gesamten Körper verteilt. Dies ist nicht als fehlerhaft anzusehen. Die generelle Pigmentierung soll möglichst kräftig sein. Lider, Nasenschwamm, Lefzen, Zahnfleisch, Gaumen, Schleimhäute, natürliche Öffnungen, Hodensack und Ballen : bei schwarzen, weissen und grauen Rassevertretern muss die Pigmentierung schwarz, bei braunen muss sie dunkelbraun sein. Bei Apricot-Pudeln soll sie so regelmässig und dunkel wie nur möglich, in allen Schattierungen von dunkelbraun bis schwarz sein. Letzteres wird nicht bevorzugt, wird aber toleriert, um einem Pigmentverlust vorzubeugen.

HAARKLEID

HAAR :

  • Pudel mit lockigem Haar (Wollpudel) : Üppig, von feiner, wolliger Textur, gut gekräuselt, elastisch und dem Druck der Hand widerstehend. Die Wolle soll sehr dicht, reichlich, von gleichmässiger Länge, ebenmässige Locken bildend und üblicherweise gekämmt sein. Unerwünscht ist ein Haar, das sich hart anfühlt oder rosshaarähnlich ist; es ist gegenüber der vorschriftsmässigen Haarqualität zurück-zustufen.
  • Schnürenpudel : Reichliche Wolle von feiner Textur, wollig und dicht, charakteristische Schnüre von gleicher Länge bildend, die mindestens 20 cm lang sein sollen. Sie werden um so höher eingeschätzt, je länger sie sind. Um einen unordentlichen Eindruck zu vermeiden, ist es gestattet, die Kopfhaare oberhalb der Ohren mit einem Band zusammenzuhalten und die Haare am Rumpf entlang des Rückens zu scheiteln.

ANERKANNTE AUSSTELLUNGSSCHUREN :

Löwenschur : Der Pudel, gleichgültig ob mit gelocktem oder geschnür-tem Haarkleid, wird an der Hinterhand bis zu den Rippen geschoren. Ebenfalls geschoren werden : die Schnauze, ober- und unterhalb der unteren Augenlider; die Wangen; die Vorder- und Hinterläufe, bis auf Manschetten oder Ringe und beliebige Muster, die auf dem Hinterteil bleiben können; die Rute, ausser einem runden oder länglichen Pompon, der erhalten bleibt. Ein Schnurrbart ist für alle Exemplare  vorgeschrieben. Es ist erlaubt , an den Vordergliedmassen ein Haarkleid, Hose genannt, zu belassen.

Moderne Schur : An den Hinter- und an den Vordergliedmassen darf das Haarkleid belassen werden, wenn folgende Vorbedingungen uneingeschränkt beachtet werden:

  1. Es werden geschoren:
  2. a) Der untere Teil der Vordergliedmassen, von den Krallen bis zur Kralle am Carpalballen; der untere Teil der Hintergliedmassen bis zu einer den Vordergliedmassen entsprechenden Höhe. Mit der Schermaschine dürfen nur die Zehen geschoren werden.
  3. b) Kopf und Rute gemäss den vorhergenannten Vorschriften.

In dieser Schur können ausnahmsweise zugelassen werden:

  • Ein kurzer Bart am Unterkiefer, der nicht stärker als 1 cm sein sollte; seine untere Linie wird parallel zum Kiefer geschoren. Die Bartform, « de bouc » (Ziegenbart) genannt, ist nicht erlaubt.
  • Der Pompon an der Rute kann weggelassen werden (dies verschlechtert aber den Bewertungspunkt « Fellstruktur » ein wenig).
  1. Gekürztes Haar : Auf dem Körper, um auf der Rückenpartie eine mehr oder weniger lange Moirierung, von wenigstens 1 cm, zu haben.

Die Länge wird um die Rippen herum und oben an den Gliedmassen allmählich gesteigert.

  1. Reguliertes Haarkleid :
  2. a) Auf dem Kopf, auf dem eine Krone mit vernünftiger Höhe erhalten bleibt, genau wie auf dem Hals bis zum Widerrist, sowie vorne ohne Unterbrechung in einer leicht schrägen Linie vom oberen Teil der Vorbrust bis zum geschorenen Teil der Pfote. Oben an den Ohren, bis höchstens ein Drittel ihrer Länge, kann das Haarkleid mit der Schere gekürzt werden, oder in Richtung des Fells geschoren werden. Der untere Teil der Ohren wird mit Haar bedeckt belassen, dessen Länge sich nach unten erhöht. Das Haarkleid endet in Fransen, die mit der Schere angeglichen werden können.
  1. b) Auf den Gliedmassen « Hose », die einen deutlich erkennbaren Übergang zum geschorenen Teil der Pfoten bilden. Die Länge der Haare erhöht sich allmählich nach oben, so dass sie (Haare langgezogen) auf den Schultern und auf den Schenkeln ca. 4 bis 7 cm lang sind. Die Länge des Haarkleides hängt von der Grösse des einzelnen Exemplars ab; es soll nicht bauschig wirken. Die « Hose » der Hinterläufe soll die typische Winkelung des Pudels unterstreichen. Jede andere Schur, die diesen Vorgaben nicht entspricht, führt zur Disqualifikation. Unabhängig davon, welche Schur angewendet wurde, darf diese die Bewertung auf einer Ausstellung auf keinen Fall beeinflussen. Alle vorgestellten Pudel, die in derselben Klasse starten, sollen gemeinsam bewertet und beurteilt werden.

Englische Schur : Bei dieser Schur werden in Ergänzung zur Löwenschur Motive, z.B. Ringe oder Manschetten an den Hinterläufen modelliert oder auf dem Kopf ein Haarschopf belassen. Für diese Schur sind weder der Schnurrbart noch der Haarschopf verbindlich vorgeschrieben. Das Fehlen einer scharfen Abgrenzung am Haarkleid der Hinterhand ist zulässig.

FARBE : Wollpudel (Pudel mit gelocktem Haar) und Schnürenpudel :

Schwarz, Weiss, Braun, Silbergrau und Apricot.

  • Braun : Rein, ziemlich dunkel, von regelmässiger und warmer Farbe. Farbliche Abstufungen dürfen weder ins Beige noch in hellere Töne gehen. Das Fell darf auch keinesfalls so dunkelkastanienbraun sein, dass es schwarz wirkt, also weder « tête de nègre » noch « aubergine ».
  • Silbergrau : Regelmässig. Farbliche Abstufungen dürfen weder ins Schwarze noch ins Weisse schlagen.
  • Apricot : Regelmässig. Farbliche Abstufungen dürfen weder ins Beige oder ins Cremefarbene, noch ins Rot oder Kastanienfarbene, auch nicht ins Braun oder in Brauntöne gehen.

GRÖSSE :

Widerristhöhe :

  • Grosspudel : Über 45 bis 60 cm, mit einer Toleranz von 2 cm. Der Grosspudel soll einen vergrösserten Kleinpudel darstellen und auch dessen typische Merkmale aufweisen.
  • Kleinpudel : Über 35 bis 45 cm.
  • Zwergpudel : Über 28 bis 35 cm. Der Zwergpudel soll einen verkleinerten Kleinpudel darstellen und nach Möglichkeit dieselben Proportionen, unter Ausschluss jeglicher Verzwergungsmerkmale, aufweisen.
  • Toy-Pudel : Unter 28 cm. (Der erwünschte Idealtyp wäre 25 cm). Der Toy stellt in seinem Gesamtbild das Aussehen eines Zwergpudels dar, und gleiche Proportionen erfüllen alle Standardbedingungen. Alle Merkmale einer Verzwergung sind ausgeschlossen, nur das Hinterhauptbein ist weniger betont.

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.

  • Fehlender oder zu stark ausgeprägter Stop.
  • Nasenschwamm klein, ungenügend offen oder zu gross. Heller, gefleckter oder fleischfarbener Nasenschwamm.
  • Nasenrücken zu schmal oder spitz; Ramsnase.
  • Vorbiss ist fehlerhaft und muss je nach Ausprägungsgrad bestraft werden. Staupegebiss (infolge Krankheit gelb angelaufene Zähne) ist kein Fehler, sofern die Zahnstellung korrekt ist. Unregelmässige Zahnstellung, sowie fehlende Zähne sind ein Fehler, dessen Schwere im Verhältnis zum Grad der Unregelmässigkeit steht. Sämtliche Schneidezähne, Fangzähne, Prämolaren und die beiden Molaren 1 im Unterkiefer müssen vorhanden sein. Ein fehlender PM1 (Prämolar 1) wird nicht bestraft. Bei zwei fehlenden PM1 : Bewertung maximal « vorzüglich »; bei drei fehlenden Prämolaren (3 PM1 oder 2 PM1 + ein PM2) : Bewertung maximal « sehr gut ». Das Fehlen eines Molaren 1 oder 2 (M1 oder M2) im Oberkiefer oder eines Molaren 2 oder 3 (M2 oder M3) im Unterkiefer wird nicht bestraft.
  • Augen zu gross, zu klein, zu wenig dunkel oder rot schimmernd.
  • Ohren zu kurz, zu schmal oder zurückgelegt getragen.
  • Abfallende Kruppe.
  • Über den Rücken im Bogen getragene, zu dünne oder zu tief angesetzte Rute.
  • Hochläufigkeit.
  • Ungenügende Winkelung der Hinterhand.
  • Fliessende oder langgestreckte Gangart.
  • Ungenügende allgemeine Pigmentierung, Pigmentverlust der Lider (Brillen).
  • Haarausfall um die Augen.
  • Spärliches oder weiches Haarkleid.
  • Unbestimmte oder unregelmässig über den Körper verteilte Farbe. Einige weisse Haare auf der Brust sind zulässig.
  • Hunden mit Verzwergungsmerkmalen darf die Formwertnote « Vorzüglich » nicht zuerkannt werden. Solche Merkmale sind : Apfelkopf, nicht erkennbar ausgeprägtes Hinterhauptbein, übertriebener Stop, Glotzaugen, spitzer, zu kurzer, aufgeworfener Fang. Verkürzter Unterkiefer, fehlendes Kinn.
  • Bösartige, aggressive oder übertrieben nervös wirkende Exemplare.

AUSSCHLIESSENDE FEHLER :

  • Mangelnder Ausdruck im Typus des Kopfes.
  • Rückbiss.
  • Fehlen eines Schneidezahns.
  • Fehlen der Rute.
  • Afterkrallen oder Spuren davon an den Hinterläufen.
  • Pudel, deren Haarkleid nicht einfarbig ist.
  • Weisse Abzeichen.
  • Weisse Haare an den Pfoten.
  • Hunde mit einer Grösse von mehr als 62 cm.
  • Pudel, die mit einer anderen als im Standard beschriebenen Schur vorgestellt werden, können, solange sie so aussehen, an Ausstellungen oder sonstigen offiziellen Veranstaltungen nicht um Bewertungen konkurrieren, ohne jedoch deswegen von der Zucht ausgeschlossen zu sein.

N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

Züchter dieser Rasse.

2023-08-25T18:34:44+02:00

Großpudel zur Hohen Warthe

Großpudel zur Hohen Warthe Bei unseren Elterntieren wurden viele Untersuchungen (Röntgen, Augen, Herz, Laboklin Gen Tests Pudel) durchgeführt. Die Unterlagen können gerne eingesehen werden. Mama Holly konnte bei Ausstellungen anlässlich der Zuchtzulassung die Richter durch ihr Aussehen und ihr freundliches Wesen von sich überzeugen. Bei uns nimmt sie an allen [...]

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