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VDH -Kartellamt

VDH -Kartellamt

22. Februar 2010:

Aus gut unterrichteten Kreisen erreichte uns heute die Nachricht, dass das Bundeskartellamt am 24.2.2010 eine schriftliche Direktive an den VDH versenden wird, die im Wesentlichen folgende drei Punkte beinhalten wird:

– Verbot der Doppelmitgliedschaften

– Vergabe von im Besitz von VDH-Mitgliedern stehenden Deckrüden an Fremdverbände

– FCI-Papiere für auch außerhalb des VDH stehender FCI-Verpaarungen

Bundeskartellamt stärkt Hundevereine (hunde.blog.com)

Bundeskartellamt stärkt Hunde Vereine außerhalb des VDH

Nach neusten Informationen beschäftigt sich das Bundeskartellamt weiterhin mit dem VDH, um sicherzustellen, daß Vereine die nach sachlich gleicher Beurteilung Rassehunde züchten, nicht länger diskriminiert werden.

Grund hierfür sind mehrere Beschwerden verschiedener Vereine und Züchter, die sich in ihren Grundrechten erheblich beschränkt sahen.

Nach Prüfung der Beschwerden wurden diese als zulässig eingestuft und werden nun seit einiger Zeit nach und nach abgearbeitet.

In nächster Zeit werden dementsprechend Verhandlungen geführt, wonach dem VDH Gelegenheit eingeräumt werden soll, die entsprechenden Forderungen nach Vorgaben des Kartellamtes anzupassen.

Im einzelnen geht es z.B. darum, daß die Ahnentafeln anderer Vereine, sofern sie nach sachlich gleichen Kriterien züchten (Zuchtordnung, Standard, Gesundheitsprüfungen ect.) anerkannt und auf Wunsch ins Register des VDH übernommen werden müssen. Die Übernahme hat als Urkunde dann mit dem gesamten Dateninhalt (Ahnen, Zwingernamen, Farben ect.) zu erfolgen.

Weiterhin geht es um die Verwendung von Deckrüden anderer Vereine, sowie um Doppelmitgliedschaften und die Aufhebung derer Verbote.

Außerdem müßen Welpen, deren Eltern oder Großeltern nachweislich bereits bei der FCI registriert sind, demnächst sofort ins Register übernommen werden!

Eine Phänotypbestimmung im Alter von frühestens 15 Monaten ist somit nicht mehr notwendig und ermöglicht Hunde anderer Zuchtvereine im Rahmen der Chancengleichheit und des europäischen Wettbewerbrechts bereits ab der Jüngstenklasse an Ausstellungen, und somit am Erwerb des Jugendchampionats teilzunehmen.

Leider wird es noch bis Ende 2010 dauern, bis diese Forderungen ordnungsgemäß umgesetzt werden.

2016-12-18T13:41:34+01:00

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