Ein Halter eines Labradors hat die Gemeinde Gilching verklagt wegen der von ihr erhobenen Hundesteuer – und hat dafür überzeugende Argumente. Gut möglich, dass die Hundesteuer bald zu Fall gebracht wird.
Gut möglich, dass der promovierte Jurist und Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Andreas Decker einmal in die Rechtsgeschichte als derjenige eingeht, der die Hundesteuer zu Fall gebracht hat. Decker lebt in der Gemeinde Gilching und hat die Kommune wegen der von ihr erhobenen Hundesteuer vor dem Münchner Verwaltungsgericht verklagt.
Der 51-Jährige, der einen Labrador besitzt, ist überzeugt, dass diese Aufwandsteuer in Deutschland „gestorben ist“, weil sie nicht verfassungsgemäß ist. Denn sie sei juristisch nicht vom „Begriff der Örtlichkeit“ gedeckt, argumentierte der Jurist aus Gilching am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht.
Heutzutage würden Hunde überallhin mitgenommen. Mit dem Prinzip der „Örtlichkeit“ als Voraussetzung für die Erhebung der Hundesteuer habe sich bislang kein Gericht in der Bundesrepublik beschäftigt, so Decker.
Für die Gemeinde Gilching geriet die Verhandlung indes zum Debakel. Ehe die Richter überhaupt prüften, ob die Voraussetzungen für die Hundesteuer der Gemeinde rechtlich vertretbar sind, stellte sich heraus, dass die Kommune bereits bei der Bekanntmachung über die Erhöhung der Hundesteuer geschludert hatte.
Deshalb rieten die Richter den Gemeindevertretern den Bescheid über 60 Euro, den Andreas Decker 2011 zahlen musste, zurückzunehmen. Das geschah auch. Die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer wird die Gerichte aber sicher noch beschäftigen, prophezeit der Gilchinger.